AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für DYNOSTICS Partner (Kauf des Dynostics-Systems)
§1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Partnerverträge zwischen der uNostics GmbH (nachfolgend „Dynostics“ genannt) und Partnern in den Bereichen Fitness, Gesundheit und Medizin (nachfolgend „Partner“ genannt).
§ 2 Vertragsgegenstand
- Dynostics verkauft dem Partner auf Basis dieses Vertrags die im Angebot bezeichnete Anzahl von DYNOSTICS Analysegeräten (im Folgenden auch: die Hardware) für eine smarte Leistungs- und Stoffwechselanalyse basierend auf der Atemluft eines Endkunden. Das Analysegerät dient zur Analyse von Atemgasen zur Bestimmung des Fitnesszustandes von Probanden. Daher darf mit den Ergebnissen weder eine Diagnose festgestellt, noch eine Therapiemaßnahme abgeleitet werden. Vielmehr ist der Ansatz, gesunden Menschen Daten zur Optimierung von Training und Ernährung an die Hand zu geben, z.B. dazu in welchen Pulsbereichen sie sportlich am effektivsten trainieren können. Die Funktionen sind im Einzelnen in Anlage 1 beschrieben.
- Die Hardware kann der Partner für Endkunden nutzen, die ihren Stoffwechsel (Funktion: „nutrition“) und/oder ihre Performance (Funktion: „performance“) analysieren wollen. In der Zukunft werden ggfs. weitere Produkte ergänzt; insoweit sollen dann ebenfalls die vorliegenden Bedingungen gelten, soweit die Parteien dies nicht anders vereinbaren. Für jeden Endkunden muss der Partner eine User-Lizenz erwerben. Mit dem Kauf der Hardware erwirbt der Partner die jeweils im Angebot genannte Anzahl von User-Lizenzen. User-Lizenzen können nicht nachträglich auf andere User übertragen werden. Weitere User-Lizenzen können zu den jeweils angebotenen Paketen nachträglich erworben werden.
- Der Partner erhält außerdem für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Dynostics-Plattform (im Folgenden: Software), mit der der Partner während dieser Zeit die Hardware bestimmungsgemäß verwenden kann. Die Software erlaubt insbesondere die Erfassung von Messwerten zur mobilen Stoffwechselanalyse mit Hilfe der Hardware sowie die Speicherung und Auswertung dieser Messwerte für Endkunden, die Dynostics hierzu unmittelbar mit der entsprechenden Auswertung beauftragen.
- Die Überlassung der Software erfolgt für die Dauer dieses Vertrags.
- Außerdem darf und soll der Partner während der Vertragslaufzeit die Leistungen von Dynostics gemäß der als Anlage 1 beigefügten Produktbeschreibungen verkaufen/vermitteln.
§ 3 Durchführung der Analysen und Lieferung von Trainings- und Ernährungsplänen
- Der Partner kann die Testungen mit der Hardware selbst durchführen.
- Die technische Analyse der Atemdaten wird von Dynostics vorgenommen. Hierzu muss der Partner den Endkunden des Partners vor der ersten Testung das Formular in Anlage 2 unterschreiben lassen oder entsprechende Dialoge auf einem elektronischen Endgerät bestätigen lassen.
- Der Partner ist verpflichtet, die Nutzer vor Beginn einer jeden Testung entsprechend den Vorgaben der Software zu ihrem Gesundheitszustand zu befragen und über die mit der Messung verbundenen gesundheitlichen Aspekte aufzuklären. Die Hardware muss vor jeder Messung entsprechend den von Dynostics mitgeteilten Benutzungshinweisen desinfiziert werden. Eine Messung darf nur begonnen werden, wenn die jeweiligen Vorgaben der Software zu den gesundheitlichen Mindest-Voraussetzungen des Nutzers erfüllt sind. Ein verantwortlicher Betreuer des Partners muss während der gesamten Dauer der Messung persönlich anwesend sein, den Endkunden während der Messung beobachten, diese beim Auftreten von Problemen oder erkennbaren Risiken sofort abbrechen und, soweit erforderlich, medizinische Hilfe herbeirufen.
- Der Endkunde erhält, sofern er eine entsprechende Vereinbarung mit Dynostics eingeht, eine Mail von Dynostics, sobald der Partner den Endkunden in der App angelegt hat. Gesonderte Kosten zwischen Dynostics und Endkunde fallen nicht an.
- Trainingspläne und Ernährungspläne für den Endkunden liefert Dynostics nach entsprechender Bestellung durch den Partner an den Partner , welcher berechtigt ist, Ernährungspläne und Trainingspläne durch Verwendung des Formulars in Anlage 2 oder entsprechender Dialoge auf einem digitalen Endgerät im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an den Endnutzer zu verkaufen und liefern zu lassen oder einen vom Partner benannten Dritten (z.B. einen Endkunden).
- Dynostics darf bei der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten externe Dienstleister als Unterauftragnehmer einschalten. Gegenüber dem Partner bleibt Dynostics auch hinsichtlich der durch einen externen Dienstleister erbrachten Leistungen uneingeschränkt verantwortlich.
§ 4 Vergütung
- Der Kaufpreis für die Hardware sowie der Mietzins für die Software belaufen sich auf den im Angebot geregelten Betrag.
- Die Lizenzgebühren für die Nutzung der Dynostics App und Dynostics Cloud-Plattform werden jeweils vertragsjährlich im Voraus abgerechnet und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen.
- Die Vergütung für bestellte Trainingspläne und Ernährungspläne werden mit Vertragsschluss und nach Stellung einer Rechnung zur Zahlung fällig.
- Die genannten Preise sind jeweils Nettobeträge, wenn sie nicht ausdrücklich als Bruttobeträge bezeichnet. Sie erhöhen sich um die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
- Die Hardware dient ausschließlich zur Durchführung von Testungen im Rahmen der Dynostics-Angebote.
- Die Testungen mit der Hardware dürfen nur von Personal durchgeführt werden, das zuvor auch von Dynostics geschult wurde. Die Schulung kann bei Dynostics gebucht werden. Der Partner ist außerdem zur Beachtung der von Dynostics mitgeteilten Benutzungshinweise verpflichtet.
- Dynostics stellt dem Partner eine Bedienungsanleitung für die Hardware zur Verfügung.
§ 6 Daten der Nutzer
- Alle Rechte an den Endkunden-Stammdaten sowie den zugehörigen Analyseergebnissen, die über die Software erhoben und/oder gespeichert werden, stehen im Verhältnis zwischen den Parteien Dynostics zu. Die Rechte der jeweils betroffenen Nutzer an ihren Daten bleiben hiervon unberührt. Die Details der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit ergeben sich aus der Datenschutzvereinbarung in Anlage 3.
- Wenn und soweit der jeweilige Endkunde damit einverstanden ist, wird Dynostics dem Endkunden und dem Partner über die Software eine Kopie der Auswertungsergebnisse zugänglich machen, die durch Messungen des Partners für vom Partner aktivierte Endkunden ermittelt werden.
- Die Messdaten und alle weiteren im Zusammenhang mit der Software anfallenden und von Dynostics erhobenen und/oder gespeicherten Daten der Endkunden (z.B. Kontaktdaten oder Angaben zur körperlichen Verfassung) werden von Dynostics im Rahmen der Software verwaltet und können von den Endkunden im Rahmen der Standardfunktionen der Software gesichtet, verwaltet und/oder ausgewertet werden, wenn Endkunden einen Account bei Dynostics anlegen. Die Endkunden haben insbesondere die Möglichkeit, dem Partner jederzeit den Zugriff auf ihre in der Software verwalteten Daten zu entziehen und/oder anderen Nutzern Zugriff auf diese Daten zu gewähren.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Dynostics.
§ 8 Übergabe, Transport, Verpackung
Die Hardware wird dem Partner an die vom Partner angegebene Lieferadresse geliefert. Die Kosten der Versendung sind vom Partner zu zahlen.
§ 9 Weitere Pflichten des Partners
- Der Partner ist verpflichtet zur Bedienung der Hardware nur das von Dynostics ausgebildete Fachpersonal einsetzen. Der Partner hat die Dynostics-Gebrauchsanweisung strikt zu befolgen.
- Der Partner stellt Dynostics von Ansprüchen frei, die sich aufgrund der Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen durch den Partner ergeben.
- Der Partner ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel der Software sowie deren Auswirkungen und exakte Umstände (z.B. Fehlerbeispiele, Daten) unverzüglich schriftlich oder per E-Mail an Dynostics zu melden. Der Partner gewährt Dynostics zur Mängelbeseitigung Einsicht in alle hierfür erforderlichen Informationen. Dynostics ist berechtigt, einen Mangel durch sogenannte „Work-arounds“ zu umgehen, wenn die Mangelursache selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und die Nutzbarkeit der geschuldeten Leistung dadurch nicht erheblich leidet. Ist ein vom Partner gemeldeter Mangel nicht Dynostics zuzurechnen oder liegt gar kein Mangel vor, so stellt Dynostics dem Partner die in Zusammenhang mit der Mangelmeldung angefallenen Analyse-, Behebungs- und Wartungsarbeiten zu den jeweils geltenden Sätzen in Rechnung.
- Der Partner ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass seine Nutzung der von Dynostics bereitgestellten Leistungen nicht gegen geltendes Recht oder die Rechte Dritter verstößt.
- Erhält der Partner im Zusammenhang mit seiner Nutzung der von Dynostics bereitgestellten Systeme eine Beschwerde, so hat der Partner diese Beschwerden sachgerecht zu bearbeiten und dem jeweiligen Beschwerdeführer so schnell wie möglich eine erste inhaltliche Stellungnahme zukommen zu lassen. Enthält die Beschwerde eine Kritik an den von Dynostics bereitgestellten Systemen oder liegt nah, dass die Beschwerde nicht oder nicht ausschließlich die Durchführung der Testung durch den Partner sondern (auch) die von Dynostics bereitgestellten Systeme betrifft, so ist Dynostics unverzüglich zu informieren und die Stellungnahme gegenüber dem Kunden mit Dynostics abzustimmen.
- Für den Zugriff auf die Software werden dem Partner durch Dynostics Zugangsdaten zur Verfügung gestellt. Der Partner ist verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu behandeln und keinem Dritten mitzuteilen. Jegliche Nutzungshandlungen Dritter unter Verwendung der dem Partner mitgeteilten Zugangsdaten werden dem Partner wie seine eigenen Nutzungshandlungen zugerechnet. Sollte der Partner eine Kompromittierung seiner Zugangsdaten feststellen, wird er dies Dynostics umgehend mitteilen und eine Änderung der Zugangsdaten veranlassen.
- Es obliegt dem Partner eigene Sicherungskopien der von Dynostics für ihn gespeicherten Daten zu erstellen und somit in eigener Verantwortung angemessene Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
§ 10 Haftung
- Die verschuldensunabhängige Haftung von Dynostics für anfänglich vorhandene Mängel der Software gemäß § 536a BGB wird ausgeschlossen. Dynostics haftet im Zusammenhang mit diesem Vertrag für Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Dynostics, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (zum Beispiel Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, unerhebliche Pflichtverletzung), nur
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit,
- für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, der in Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von Dynostics jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
- Die sich aus Absatz 1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Dynostics nach gesetzlicher Vorschrift zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit Dynostics einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 11 Mängelgewährleistung
Bei Mängeln der Hardware steht dem Partner unter den gesetzlichen Voraussetzungen zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei Dynostics das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Hardware hat. Für etwaige weitere mangelbedingte Ansprüche des Partners gelten die gesetzlichen Voraussetzungen. Die kaufrechtlichen Ansprüche des Partners wegen Mängeln der Hardware verjähren, soweit es sich nicht um arglistig verschwiegene Mängel, um Ansprüche aus einer Garantie oder um Ansprüche wegen Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit handelt, in einem Jahr nach der Lieferung.
§ 12 Besichtigungsrecht und Betretungsrecht von Dynostics
Der Partner hat Dynostics oder deren Beauftragten auf Wunsch jederzeit nach Absprache während der normalen Geschäftszeiten Zutritt zum Studio/zur Praxis/zum Unternehmen zu gewähren, um den Gebrauch und die Betriebsbereitschaft der Hardware zu überprüfen und im Einverständnis mit dem betreffenden Endkunden an Testungen teilzunehmen, um die Qualität der Testungen zu überprüfen. Die hiermit verbundenen Kosten trägt Dynostics selbst.
§ 13 Laufzeit
- Die Laufzeit beginnt mit der Übergabe der Hardware.
- Dieser Vertrag wird mit einer Laufzeit von einem (1) Jahr geschlossen. Wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des Vertragsjahrs gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit um jeweils ein (1) weiteres Jahr.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt für den Partner und für Dynostics unberührt. Dynostics ist insbesondere in folgenden Fällen berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen:
- Der Partner ist mit vereinbarten Zahlungen länger als zwei Wochen nach Mahnung in Rückstand gekommen.
- Der Partner kommt ungeachtet einer Mahnung seitens Dynostics nicht unverzüglich seinen besonderen Nebenpflichten nach Ingebrauchnahme (siehe §§ 4, 9) nach.
- Der Partner verstößt trotz Mahnung gegen die Vorschriften dieses Vertrags.
- Es werden wesentliche Umstände bekannt, welche die Erfüllung dieses Vertrags durch den Partner grundlegend in Frage stellen (zum Beispiel Zahlungseinstellung, Vollstreckungsmaßnahmen, Insolvenz oder dergleichen).
§ 14 Weitere Bedingungen für die Nutzung der Dynostics Plattform
- Die Software wird von Dynostics als „Software as a Service“ („SaaS“) zur Nutzung über das Internet bereitgestellt. Die für den Betrieb dieser Software verwendete Hard- und Software betreibt Dynostics selbst oder durch externe Dienstleister und wird dem Partner nicht übergeben. Dynostics schuldet eine Verfügbarkeit von 98% im Jahresmittel. Die für den Zugriff auf die Software benötigte Internet-Anbindung muss vom Partner bzw. seinen Endkunden selbst bereitgestellt werden und ist nicht Teil der von Dynostics geschuldeten Leistungen.
- Technische Voraussetzung für die Nutzung der Software ist die DYNOSTICS App, die von Dynostics für ausgewählte Endgeräte über den Apple App Store kostenlos zur Verfügung gestellt wird und vom Partner auf geeigneten Endgeräten installiert werden muss, um die Leistungen von Dynostics nutzen zu können. Die Bereitstellung dieser Endgeräte selbst ist nicht Teil der von Dynostics geschuldeten Leistungen. Die Dynostics App läuft derzeit nur auf Endgeräten von Apple, am besten auf iPads mit der neuesten Softwareversion sowie bluetooth low energy.
- Die Rechte des Partners aus dieser Vereinbarung sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Dynostics auf Dritte übertragbar und/oder an Dritte unterlizenzierbar.
- Wenn Dynostics während der Laufzeit des Vertrages die zur Leistungserbringung verwendete Technologie aus Sicherheitsgründen oder zur Anpassung an technische oder wirtschaftliche Marktveränderungen funktionell weiterentwickelt, kann Dynostics das vom Partner genutzte System mit Zustimmung des Partners durch die neue Version ersetzen, auch wenn sich hierdurch für die Erhaltung des vollen Funktionsumfanges zusätzliche Soft- oder Hardwareanforderungen für den Partner ergeben; der Partner verpflichtet sich, ab diesem Zeitpunkt nur noch die neue Version einzusetzen (z.B. durch unverzügliche Updates auf neu bereitgestellte Versionen der Dynostics App). Die Zustimmung des Partners gilt als erteilt, wenn (i) Dynostics den Einsatz der neuen Version und die darin enthaltenen Änderungen dem Partner mit angemessener Frist (im Regelfall zwei Wochen) vorab schriftlich oder per E-Mail ankündigt und (ii) der Partner der Änderung nicht bis zum Änderungstermin schriftlich oder per E-Mail widerspricht. Bei der Ankündigung der Änderung wird Dynostics auf diese Rechtsfolge noch einmal gesondert hinweisen.
§ 15 Individuelle Entwicklungsleistungen
- Soweit Dynostics für den Partner individuelle Programmierleistungen, die Konzeptionierung oder Erstellung von Inhalten oder andere individuelle Entwicklungsleistungen erbringt, wird die rechtliche Zulässigkeit der entsprechenden Arbeitsergebnisse von Dynostics nur geprüft und verantwortet, wenn und soweit diese rechtliche Prüfung ausdrücklich zum Gegenstand des Auftrags gemacht wird.
- Für Entwicklungsleistungen besteht im Rahmen der bei Auftragserteilung gemachten Vorgaben des Partners Gestaltungsfreiheit für Dynostics. Reklamationen hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung von Entwicklungsergebnissen sind insoweit ausgeschlossen. Wünscht der Partner während oder nach der Entwicklung Änderungen, so hat es die hierdurch verursachten Mehrkosten zu tragen; Dynostics behält in diesem Fall den Vergütungsanspruch für bereits begonnene oder fest beauftragte Arbeiten.
- Mit der Genehmigung von User-Flows, Designs und/oder Texten durch den Partner übernimmt dieser die Verantwortung für deren inhaltliche Richtigkeit.
- Liefer- oder Bereitstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie von Dynostics ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden. Besteht ein schriftlicher Vertrag, so bedarf auch die Bestätigung eines Liefer- oder Bereitstellungstermins der Schriftform.
- Der Partner ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse schriftlich oder in Textform abzunehmen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, sondern sind Gegenstand der Mängelbeseitigung. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Partner (i) nicht spätestens 14 Tage nach Ablieferung der Leistungen bzw. Arbeitsergebnisse die Abnahme mit einer schriftlichen Begründung verweigert oder (ii) die Leistungen bzw. Arbeitsergebnisse produktiv einsetzt.
- Dynostics räumt dem Partner die für den jeweiligen vertraglichen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen der individuellen Entwicklungsleistungen ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung oder Unterlizenzierung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung mit Dynostics.
- Dynostics ist nicht verpflichtet, individuell erstellte oder bearbeitete Computerdateien (z.B. Quellcodes, Layouts) an den Partner herauszugeben. Wünscht der Partner die Herausgabe von Computerdateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Dynostics dem Partner Computerdateien zur Verfügung gestellt, so dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Dynostics geändert und/oder genutzt werden.
- Vorschläge des Partners zur Ausgestaltung der Arbeitsergebnisse oder seine sonstige Mitarbeit begründen keine Miturheberschaft und haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
§ 16 Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
- Gerät der Partner in Zahlungsverzug, so kann Dynostics nach vorheriger schriftlicher Mahnung die weitere Erbringung bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Beträge aussetzen.
- Der Partner ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen eine Forderung von Dynostics aus diesem Vertrag aufzurechnen oder wegen eigener Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, es sei denn die Forderungen des Partners (i) sind unstreitig oder (ii) rechtskräftig festgestellt oder (iii) beruhen auf einem Mangel der konkreten Leistung, deren Vergütung Dynostics mit seiner Forderung geltend macht.
§ 17 Vertraulichkeit
- Beide Parteien werden im Rahmen ihrer Vertragsbeziehung voraussichtlich vertrauliche Informationen offenlegen oder haben dies bereits getan. Vertraulich sind alle ausdrücklich als „vertraulich“ bezeichneten Informationen sowie solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus deren Inhalt oder den Umständen ihrer Offenlegung ergibt. Zu den vertraulichen Informationen zählen auch die wirtschaftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien sowie die hierunter erhobenen oder verarbeiteten personenbezogenen Daten. Bestehen Zweifel hinsichtlich der Vertraulichkeit von Informationen, wird sich die Partei, die diese Informationen erhalten hat, unverzüglich an die andere Partei wenden und um Klärung bitten, jedenfalls aber bevor eine Weitergabe dieser Informationen an Dritte erfolgt.
- Nicht als vertrauliche Informationen gelten Informationen, von denen die Partei die sie erhalten hat nachweisen kann, dass (a) sie ihr vor Offenlegung durch die andere Partei bekannt waren; (b) sie die Information ohne Rückgriff auf oder Verwendung von Informationen der anderen Partei selbständig entwickelt hat; (c) sie die Information von Dritten rechtmäßig erhalten hat, die nach ihrer Kenntnis gegenüber der anderen Partei nicht zur Geheimhaltung verpflichtet waren, (d) sie ihr oder der Öffentlichkeit ohne Verstoß gegen diese Bestimmungen oder gegen sonstige zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei bestehenden Vorschriften bekannt wurden; oder (e) sie aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offen zu legen sind. In letztgenanntem Fall hat die Partei die die Informationen erhalten hat vor ihrer Offenlegung gegenüber Dritten die andere Partei unverzüglich zu informieren.
- Soweit es nicht für die Vertragserfüllung erforderlich ist sind beide Parteien verpflichtet, die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei strikt vertraulich zu behandeln und diese mit mindestens der gleichen Sorgfalt zu schützen als sie zum Schutz der eigenen vertraulichen Informationen aufwenden.
- Die gegenseitigen Vertraulichkeitspflichten nach diesem Abschnitt bestehen während der gesamten Laufzeit des Vertrages sowie für einen Zeitraum von 5 Jahren nach seiner Beendigung.
§ 18 Referenznennung
Dynostics ist berechtigt, den Namen und das Logo des Partners zu Referenzzwecken in eigenen Werbemitteln wie Website, Broschüren, Newslettern etc. zu erwähnen. Sollten für die Verwendung besondere Vorgaben bestehen, teilt der Partner diese mit. In Pressemeldungen und/oder in detaillierten Fallstudien werden der Name und/oder das Logo des Partners nur mit dessen Zustimmung verwendet.
§ 19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Auf den vorliegenden Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
- Das Gericht am Sitz von Dynostics ist für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag zuständig. Dynostics hat das Recht, den Partner auch an dessen Sitz bzw. am Sitz der handelnden Gesellschaft zu verklagen.
- Soweit dieser Vertrag vorsieht, dass Erklärungen einer Partei schriftlich zu erfolgen haben, so genügt hierfür die Übermittlung einer Kopie der Erklärung als eigenhändig unterzeichnetes Papier-Dokument per Fax oder als E-Mail-Anhang (nicht jedoch die Übermittlung der Erklärung als bloßer E-Mail-Text).
Anlage 2: Auftragsformular für Endkunden
Anlage 3: Datenschutzvereinbarung
Anlage 1: Produktbeschreibung
DYNOSTICS ist ein smartes System zur Stoffwechsel- und Leistungsanalyse, welches in wenigen Minuten anhand der Atemgase den aktuellen Stoffwechsel- und Fitnesszustand ermittelt und persönliche Ernährungs- und Trainingsempfehlungen über die zugehörige DYNOSTICS App gibt. Mit dem Analysegerät können 2 unterschiedliche Analysemethoden durchgeführt werden:
DYNOSTICS nutrition
Die Analyse dauert je nach Modus 5 oder 30 Minuten. Anschließend ermittelt das System den Grundumsatz und zeigt den persönlichen Leistungs- und Gesamtumsatz sowie die Anteile von Kohlenhydraten, Fetten und Eiweißen an der Verbrennung.
DYNOSTICS performance
Die Analyse ist ein Ausbelastungstest, bei dem die Leistung solange erhöht wird, bis der Kunde abbricht. Nach der Analyse wird genau aufgezeigt, in welchen Pulsbereichen am meisten Fett verbrennt wird, wie Leistung gesteigert werden kann und wann Muskeln im anaeroben Bereich übersäuern. Zudem erhält der Kunde weitere Werte wie beispielsweise den VO2max, Maximalleistung oder die Erholungsfähigkeit.
Nach der durchgeführten Analyse kann der Kunde beim Partner noch weitere Leistungen kaufen, welche DYNOSTICS dann dem Partner kostenpflichtig erstellt und zur Verfügung stellt:
Trainingsplan nach absolvierter performance Analyse
Der Kunde erhält hier passend auf seine individuellen Analysewerte sowie sein persönliches Ziel einen perfekt abgestimmten Trainingsplan für 3 Monate.
Ernährungsplan nach absolvierter nutrition Analyse
Der Kunde erhält hier passend auf seine individuellen Analysewerte sowie sein persönliches Ziel einen perfekt abgestimmten Ernährungsplan für 3 Monate.
Die Preise für jede Leistung liegen dem Angebot (Vertragsabschluss) bei.
www.dynostics.com/datenschutz.
Anlage 3: Datenschutzvereinbarung
1. Vertragsgegenstand
1.1 Dieser Vertrag stellt eine Vereinbarung gemäß Art. 26 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur Regelung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die uNostics GmbH (im Folgenden Anbieter) und den Partner (im Folgenden Partner) dar.
1.2 Die Zusammenarbeit der Parteien nach Maßgabe des Partnervertrags (nachfolgend „Hauptvertrag“ genannt) – nachfolgend auch als „Zusammenarbeit“ bezeichnet – bringt es mit sich, dass die Parteien gemeinsam die Zwecke und/oder wesentliche Elemente der Mittel der Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten bestimmen (nachfolgend als „Daten“ oder „Datenverarbeitung“ bezeichnet). Die Parteien fungieren deshalb im datenschutzrechtlichen Sinn als gemeinsam Verantwortliche i.S.v. Art. 26 in Verbindung mit Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
1.3 Dieser Vertrag regelt die datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten der Parteien bei der Durchführung der Zusammenarbeit und konkretisiert insbesondere die Verteilung und Erfüllung der Aufgaben und Pflichten nach anwendbarem Datenschutzrecht (insbesondere der DSGVO) zwischen den Parteien im Hinblick auf die Datenverarbeitung.
2. Gegenstand, Zweck, Mittel und Umfang der Datenverarbeitung
2.1 Gegenstand und Zweck der Datenverarbeitung ist die Bereitstellung eines Systems für eine smarte Leistungs- und Stoffwechselanalyse basierend auf der Atemluft für Endkunden (im Folgenden: Betroffene), wie im Einzelnen im Hauptvertrag beschrieben.
2.2 Die Datenverarbeitung bezieht sich auf die nachfolgenden Datenarten, der nachfolgend bezeichneten Kategorien von Betroffenen.
Datenarten | Kategorien Betroffener |
Stammdaten (E-Mail, Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Größe, Gewicht, Geschlecht, PLZ, Stadt, Land); Gesundheitsdaten | Sportler/Probanden, die ihr Training bzw. ihre Ernährung optimieren wollen. |
2.3 Für die Datenverarbeitung gelten nachfolgende Verantwortlichkeiten und Rechtsgrundlagen. Die jeweils verantwortliche Stelle wird in Ihrem Verantwortungsbereich die Pflichten zur Wahrnehmung der Rechte der Betroffenen erfüllen:
Prozess | Verantwortliche Stelle | Legitimation |
Durchführung der Testungen | Partner | Art. 9 (2) a) DSGVO |
Anlegen eines Accounts mit Namen und Email-Adresse des Sportlers in der Dynostics App | Partner | Art. 9 (2) a) DSGVO |
Auswertung der Daten und Durchführung der Analyse | Anbieter | Art. 9 (2) a) DSGVO |
Speicherung der Daten | Anbieter | Art. 9 (2) a) DSGVO |
Anzeige der Daten für den Sportler/Probanden | Anbieter | Art. 9 (2) a) DSGVO |
Anzeige der Daten für den Partner | Anbieter | Art. 9 (2) a) DSGVO |
Anonymisierung | Anbieter | Art. 9 (2) a) DSGVO |
Weiterverarbeitung anonymisierter Daten | Anbieter | Art. 6 (1) f) DSGVO |
Beratung des Sportlers/Probanden zum weiteren Training und Ernährung auf Basis der Auswertung | Partner | Art- 9 (2) a) DSGVO |
2.4 Die Parteien sind sich einig, dass die Datenverarbeitung ausschließlich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) stattfindet. Jede Verlagerung in ein Drittland muss zwischen den Parteien abgestimmt werden und darf generell nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind.
2.5 Die Daten sind in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu speichern.
2.6 Die Parteien haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass sie sämtliche, in Bezug auf die Daten bestehende, gesetzliche Aufbewahrungspflichten einhalten können. Sie haben hierzu (unbeschadet entsprechender Regelungen in diesem Vertrag) angemessene Datensicherungsvorkehrungen zu treffen. Dies gilt insbesondere im Falle einer Beendigung der Zusammenarbeit.
3. Information der betroffenen Personen
3.1 Jede Vertragspartei hat die Erfüllung der Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO sicherzustellen. Betroffenen Personen sind die erforderlichen Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
3.2 Die jeweilige Vertragspartei hat die wesentlichen Inhalte dieses Vertrages den Betroffenen entsprechend Art. 26 Abs. 2 Satz 2 DSGVO zur Verfügung zu stellen; die Parteien werden sich auf Inhalt und Formulierung dieser Informationen verständigen. Hierfür verständigen sich die Parteien auf folgende Formulierung:
Prozess | Verantwortliche Stelle | Legitimation |
Durchführung der Testungen und lokale Speicherung der erhobenen Daten | Partner | Art. 9 (2) a) DSGVO |
Anlegen eines Accounts mit Namen und Email-Adresse des Sportlers in der Dynostics App | Partner | Art. 9 (2) a) DSGVO |
Auswertung der Daten und Durchführung der Analyse | Anbieter | Art. 9 (2) a) DSGVO |
Speicherung der Daten in der DYNOSTICS-Cloud | Anbieter | Art. 9 (2) a) DSGVO |
Anzeige der Daten für den Sportle/Probanden | Anbieter | Art. 9 (2) a) DSGVO |
Anzeige der Daten für den Partner | Anbieter | Art. 9 (2) a) DSGVO |
Anonymisierung | Anbieter | Art. 9 (2) a) DSGVO |
Weiterverarbeitung anonymisierter Daten | Anbieter | Art. 6 (1) f) DSGVO |
Beratung des Sportlers/des Probanden zum weiteren Training und Ernährung auf Basis der Auswertung | Partner | Art- 9 (2) a) DSGVO |
3.3 Über die Information in 3.2 hinaus wird der Partner die Betroffenen wie folgt informieren:
„Informationen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die uNostics GmbH finden Sie unter https://www.dynostics.com/datenschutz.“
4. Erfüllung der sonstigen Rechte der betroffenen Personen
4.1 Jede Vertragspartei ist für die Bearbeitung und Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der sonstigen nach den Art. 15 ff. DSGVO bestehenden Rechte der betroffenen Personen in ihrem Verantwortungsbereich („Betroffenenrechte“) zuständig.
4.2 Ungeachtet der Regelung in Ziffer 4.1 dieses Vertrags stimmen die Parteien überein, dass sich betroffene Personen an beide Parteien zwecks Wahrnehmung der ihnen jeweils zustehenden Betroffenenrechte wenden können. In einem solchen Fall ist jeweils andere dazu verpflichtet, das Ersuchen eines Betroffenen an nach Ziffer 4.1 zuständige Vertragspartei unverzüglich weiterzuleiten, soweit dies rechtlich zulässig ist.
4.3 Vor einer etwaigen Löschung von Daten ist zuvor die andere Partei zu informieren; sie darf der Löschung aus berechtigtem Grund widersprechen, etwa sofern sie eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht trifft. Die Parteien haben ein Protokoll über die Löschung bzw. Vernichtung der Daten zu erstellen.
5. Sicherheit der Verarbeitung
5.1 Die Parteien haben vor Beginn der Verarbeitung technischen und organisatorische Maßnahmen zu implementieren und während des Vertrags aufrechtzuerhalten, die den Anforderungen von Art. 32 DSGVO entsprechen.
5.2 Stellt eine Partei fest, dass die nach Ziffer 5.1 dieses Vertrages umgesetzten Maßnahmen nicht ausreichend sind oder technische Fortschritte bzw. gesetzliche Änderungen weitere Maßnahmen erfordern, hat sie die jeweils andere Partei unverzüglich schriftlich darüber zu informieren.
6. Einschaltung von Auftragsverarbeitern
6.1 Jede Partei darf Auftragsverarbeiter im Rahmen der Datenverarbeitung nur einschalten, wenn dabei die Anforderungen der DSGVO, insbesondere der Art. 28, 29, 32 und 44 DSGVO beachtet werden. Die jeweils andere Vertragspartei hat ein Recht auf Auskunft über die jeweils beauftragten Auftragsverarbeiter.
6.2 Ferner müssen die Parteien gewährleisten, dass alle Auftragsverarbeiter unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der von diesem getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sorgfältig ausgewählt hat.
7. Vorgehen bei Datenschutzverletzungen
7.1 Jede Vertragspartei ist für die Prüfung und Bearbeitung aller Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten i.S.v. Art. 4 Nr. 12 DSGVO (nachfolgend als „Datenpanne(n)“ bezeichnet) einschließlich der Erfüllung aller deshalb etwaig bestehender Meldepflichten gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde nach Art. 33 DSGVO oder gegenüber betroffenen Personen nach Art. 34 DSGVO in ihrem Verantwortungsbereich zuständig.
7.2 Die Parteien werden jede etwaig festgestellte Datenpanne unverzüglich der jeweils anderen Partei anzeigen und bei einer etwaigen Meldung nach Art. 33, 34 DSGVO sowie einer Aufklärung und Beseitigung von Datenpannen im Rahmen des Erforderlichen und Zumutbaren mitwirken, insbesondere sämtliche in diesem Zusammenhang relevanten Informationen einander unverzüglich zur Verfügung stellen.
7.3 Bevor die nach Ziffer 7.1 zuständige Partei eine Meldung nach Ziffer 7.1 dieses Vertrags an eine Aufsichtsbehörde oder eine betroffene Person vornimmt, stimmt sie das Vorgehen mit der anderen Partei ab.
8. Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden
8.1 Die Parteien werden der jeweils anderen Partei unverzüglich anzeigen, wenn sich eine Datenschutzaufsichtsbehörde im Zusammenhang mit diesem Vertrag, der Zusammenarbeit oder der Datenverarbeitung an sie wendet.
8.2 Die Parteien sind sich darüber einig, dass Aufforderungen zuständiger Datenschutzaufsichtsbehörden grundsätzlich Folge zu leisten ist, insbesondere sind etwaig angeforderte Informationen zu überlassen und Möglichkeiten zur Prüfung (auch vor Ort) einzuräumen. Die Parteien gewähren zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden in diesem Rahmen die erforderlichen Zugangs-, Auskunfts- und Einsichtsrechte.
8.3 Soweit wie möglich werden sich die Parteien im gegenseitigen Benehmen miteinander abstimmen, bevor etwaigen Anfragen von zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden Folge geleistet wird bzw. Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag, der Zusammenarbeit oder der Datenverarbeitung an zuständige Datenschutzaufsichtsbehörden herausgegeben werden.
9. Haftung; Freistellung
9.1 Die Parteien haften gegenüber betroffenen Personen nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.2 Der Partner stellt den Anbieter im Innverhältnis von jeglicher Haftung frei, soweit die haftungsauslösende Ursache im Verantwortungsbereich des Partners liegt. Das gilt auch im Hinblick auf eine gegen den Anbieter verhängte Geldbuße wegen eines Verstoßes gegen Datenschutzvorschriften mit der Maßgabe, dass der Anbieter zunächst die Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid ausgeschöpft haben muss. Bleibt der Anbieter danach ganz oder teilweise mit einer Geldbuße belastet, die nicht seinem internen Anteil an der Verantwortung für den Verstoß entspricht, ist der Partner verpflichtet, den Anbieter von der Geldbuße in dem Umfang freizustellen, in dem der Partner Anteil an der Verantwortung für den durch die Geldbuße sanktionierten Verstoß trägt. Voraussetzung für diese Freistellungspflicht ist, dass der Anbieter den Partner über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich in Textform informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Partner ermöglicht, auf eigene Kosten– soweit verfahrensrechtlich möglich – alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen.
10. Laufzeit
Für die Laufzeit und Beendigung des Vertrages gelten die Regelungen des Hauptvertrages.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und den Anforderungen des Art. 26 DSGVO am besten gerecht wird.
11.2 Es gilt deutsches Recht einschließlich der DSGVO.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.